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Freie Wildbahn

8.12.2010
Auch Gedichte in der Schublade
können entdeckt werden!
Mit etwas Glück und ein paar Voraussetzungen:




Man sollte einen bekannten Namen haben, Philip Larkin zum Beispiel. Man hat ein paar Briefe an eine Geliebte geschrieben, darunter, wie das bei Dichtern so ist, das eine oder andere Gedicht. Danach stirbt man. Den Rest überlässt man der Nachwelt. Die packt, umständehalber, besagten Rest in eine Kiste und schenkt die Kiste jemandem, der kräftig damit angibt.

Ab jetzt ist alles ganz einfach:

Ein Dokumentarfilmer will einen Film über den Dichter drehen. Er durchwühlt die Kiste. Was findet er? Liebesbriefe, und dazwischen – ein unveröffentlichtes Gedicht!!!

Enttäuscht? Nicht berühmt und tot schon gar nicht? Dann hol deine Gedichte aus der Schublade. Wir hören sie gern.
Die Philip-Larkin-Story kann man übrigens HIER nachlesen.
(Link zum Guardian, englisch).
2.12.2010
Pfoten verbrannt:
"Es ist urheberrechtlich grundsätzlich zulässig, den Inhalt eines Schriftwerks
in eigenen Worten zusammenzufassen...




...und diese Zusammenfassungen zu verwerten." Sacht der BGH. Wissen wir? Dann sind wir schlauer als FAZ und SZ zusammen. Die versuchten nämlich, den Perlentaucher zu verklagen. Hat nicht so richtig geklappt. Mehr dazu auf der Seite des Perlentauchers (Stand: 2.12.2010)

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